Öffentliche Anforderer
Das THW anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie uns über die Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises Coesfeld. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Bei akuter Gefahr für Menschenleben oder Sachwerte, wählen Sie bitte direkt den Notruf 112…
Wenn Sie das Technische Hilfswerk anfordern, eröffnen Sie somit den Zugang zum „technischen Baukasten“ des THW, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften bereithält. Bei Bedarf sogar aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial. Sie bekommen aber ganau so viel THW, wie Sie brauchen bzw. wie für die übertragene Aufgabe notwendig ist. Das kann ein kleiner Trupp mit einem Stromerzeuger und einem Scheinwerfer sein, das kann aber auch der Einsatz von mehreren hundert Helfern und mehreren Fahrzeugen und Sondergeräten für die Bekämpfung eines Hochwassers sein.
Im Einsatzfall ist ein rasches Ausrücken der einzelnen Einheiten vorgesehen. Die Nachführung von weiterem Personal erfolgt bedarfsgerecht aus dem eigenen Personal. Die THW-Führungskraft trifft hierbei eine persönliche Auswahl nach fachlichen Kriterien. Das THW kommt aber im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die Feuerwehr. Wegen seiner geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen wie beispielsweise die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen Atem. Das THW ist bundesweit einheitlich organisiert und ein verlässlicher Partner. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner und Unterstützung oder Ergänzung zur Verfügung.
THW und Feuerwehr
Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW im Aufgabenbereich der Feuerwehr auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. In der Regel wird die Einsatzleitung aber weiterhin der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW bei einer Hochwasserlage). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal (THW-Fachberater) in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen, insbesondere in der Bereitstellung und Ablösung von Einsatzkräften. Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an das THW werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen beziehungsweise Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle, als Ansprechpartner auf regionaler Ebene, anfordern.
Fachliche Abgrenzung
Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln „nebenbei“ Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Das THW ist mit seinen Einheiten in der örtlichen Gefahrenabwehr auf diese Gegebenheiten eingestellt. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potenzial angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.